Regelungen für Motorschirme am Flugplatz Eudenbach
Um unnötige Lärmbelästigungen/-beschwerden sowie Gefahrensituationen zu vermeiden sind folgende Regeln für den Motorschirmbetrieb am Flugplatz Eudenbach einzuhalten:
Flugplatz Eudenbach
Um unnötige Lärmbelästigungen/-beschwerden sowie Gefahrensituationen zu vermeiden sind folgende Regeln für den Motorschirmbetrieb am Flugplatz Eudenbach einzuhalten:
Start- und Landebahnen: zwei Windenschleppstrecken von je 1000m und eine Grasbahn für Motorflugzeuge von 900m – Höhe: 299 m – Landerichtungen: 09 und 27 – Frequenz: 118.415 MHz – unbedingt über Funk melden (Blindmeldung) – Koordinaten: N 50 40 24 E 7 21 51