Um unnötige Lärmbelästigungen/-beschwerden sowie Gefahrensituationen zu vermeiden sind folgende Regeln für den Motorschirmbetrieb am Flugplatz Eudenbach einzuhalten:
1. Flugfunk
Alle Motorschirmstarts sind bei Eudenbach Info 118.425 MHz anzumelden (z.B. „Eudenbach Radio, Motorschirm D-Mxxx möchte in 5 min auf Taxiway vor BfL-Häuschen Richtung NO starten“).
Gemeldet werden sollten außerdem
- Beginn des Startlaufs
- Überflug der Motorbahn oder Segelschleppstrecke
- Kreuzen der Segelflug bzw. UL Platzrunden
- Landeabsicht (ca. 5 min vorher)
- Beabsichtigte Landestelle und –richtung, sofern anderer Verkehr am Platz stattfindet.
Ist Eudenbach Radio nicht besetzt, sollten die Meldungen als Blindmeldungen abgesetzt werden. In Platznähe ist Hörbereitschaft aufrecht zu erhalten.
2. Startbereich
Motorschirme starten im südlichen Platzbereich (gedachte Grenzlinie mittig zwischen Schleppstrecke und Motorbahn) und fliegen sobald die Mindesthöhe für sicheres Kurven erreicht ist in den Aufdrehbereich südlich der Motorbahn und westlich der L272.
Der Start darf grundsätzlich gegen den Wind ausgerichtet erfolgen, ein Betreten/Befahren der Naturschutzflächen ist jedoch zu unterlassen (also: für die jeweiligen Windverhältnisse passendes Taxiway oder Motorbahnstück wählen).
3. Aufdrehen und Abflug
Im Aufdrehbereich (siehe Abbildung) ist (wann immer es flugbetrieblich möglich ist) auf 300m GND aufzudrehen, bevor der Abflug erfolgt. Der Abflug erfolgt in westliche Richtung bis der Platzbereich verlassen ist.
Es ist unbedingt der Überflug von BW-Depot, Modellflugplatz und der östlich gelegenen Ortschaften Germscheid, Muß und Diepseifen zu unterlassen.
4. Landeanflug
Der Anflug sollte grundsätzlich in 300m GND aus westlicher Richtung erfolgen. Höhe nach Möglichkeit erst direkt über dem Platz abbauen, damit hinreichende Höhenstaffelung zur UL Platzrunde gewährleistet ist (und hilft außerdem den Adrenalinpegel niedrig zu halten wenn der Sprit im letzten Moment über dem Wald ausgeht).
5. Platznutzungszeiten
Die Platznutzung ist zwischen SR und SS (Achtung: ohne 30min Zuschläge!) möglich.
6. Flugdokumentation
Alle Flüge sind im Flugbuch im BfL-Häuschen einzutragen (Name, Kennzeichen, Start- und Landezeiten in UTC).
Das persönliche Vorhalten von GPS-Logs der Flüge kann im Falle von Lärmbeschwerden nützlich sein, wird aber nicht gefordert, da rechtlich ohne Beweiskraft.
7. Befahren des Flugplatzgeländes mit KfZ
Das Flugplatzgelände darf zu flugbetrieblichen Zwecken (also Aus- und Einladen des Fluggeräts) mit dem KfZ befahren werden. Die Fahrspuren sind jedoch nicht zu verlassen. Parken der KfZ nur außerhalb des Flugplatzgeländes.
8. Kennzeichnung der Motorschirme
Die am Platz verwendeten Motorschirme sind mit der dem Motor zugeteilten Kennung gemäß dem Wortlaut von §19 LuftVZO zu kennzeichnen. Insbesondere bedeutet dies
- Buchstabengröße der Kennzeichnung: 50cm*30cm
- Farbe schwarz (bei hellen Hintergrund), bzw. Weiß (bei dunklem Hintergrund)
- auf (in Flugrichtung gesehen) linker Schirmhälfte, quer zur Flugrichtung (siehe Skizze)
Hinweis: die in der LuftVZO gemachte generelle Ausnahme leichter Luftsportgeräte aus der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht ist hiermit durch die individuelle Anordnung des Platzbetreibers ‚IG Eudenbach’ ersetzt. Die Referenz auf §19 LuftVZO ist als Textreferenz zu interpretieren.
Blick von unten (= Situation beim Einkleben der Kennbuchstaben): die Schrift ist von unten gesehen rechts (das ist die linke Flügelseite), von innen nach außen laufend anzubringen